Binnenfunk - UBI

UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)
Seit dem 01.01.2003 gilt die neue Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung mit den Bestimmungen für den Erwerb des UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI). Zuständige Behörde für das UBI ist die Fachstelle der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung für Verkehrstechniken (FVT) in Koblenz.

 

Wozu berechtigt das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)?
Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) berechtigt den Inhaber, eine Schiffsfunkstelle zu bedienen oder zu beaufsichtigen und am Binnenschifffahrtsfunk auf den Wasserstraßen der Zonen 1 bis 4 (Binnenschifffahrtsstraßen und Seeschifffahrtsstraßen „binnenwärts der Grenze der Seefahrt“) teilzunehmen.

Voraussetzungen:
- mindestens 15 Jahre, bzw. 14 Jahre + 9 Monate alt am Tag
  der Prüfung
- 1 Passbild (35x45mm), mit Namen versehen
- eine unbeglaubigte Kopie des Personalausweises (Vor- und
   Rückseite) oder Reisepasses
- ggf. eine unbeglaubigte Kopie des Funkbetriebszeugnisses
   GOC, LRC, ROC, UBZ oder SRC

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