Sportseeschifferschein (SSS)

Amtlicher, empfohlener (vorgeschrieben zum Führen von Sportbooten, die gewerbsmäßig zur Ausbildung genutzt werden) Führerschein zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in küstennahen Seegewässern (alle Meere bis 30 sm Abstand zur Küste, Ost-/Nordsee, Bristolkanal, Irische und Schottische See, Mittelmeer und Schwarzes Meer)

Zulassung:
- ab 16 Jahre
- Besitz SBF See
- Nachweis von 1000 Seemeilen in küstennahen Seegewässern (nach Erwerb SBF See) als Wachführer oder 
  dessen Stellvertreter oder 700 Seemeilen nach Erwerb SKS.

Die theoretische Prüfung erfolgt jeweils schriftlich und ggf. mündlich in den vier Prüfungsfächern
• Navigation
• Seemannschaft
• Schifffahrtsrecht und
• Wetterkunde
Es sind umfangreiche Kenntnisse nachzuweisen.

In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse über das Führen einer Yacht im küstennahen Seegewässern umgesetzt und angewendet werden. Neben den Pflichtaufgaben (Rettungsmanöver und Radar) sind ausgewählte Manöver und sonstige Fertigkeiten vorzuführen.

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