Fachkundenachweis Pyro

Sachkunde-/Fachkundenachweis (FKN)
für Seenotsignalmittel
Die Prüfungen zum Erwerb des FKN für Seenotsignalmittel nach dem Sprengstoffrecht werden fortgeführt. Die Prüfung umfasst den Umgang mit Seenotsignalmitteln und die zu beachtenden Rechtsvorschriften des Sprengstoffrechts.

Im theoretischen Teil ist ein Fragebogen mit 15 Fragen zu beantworten. Im praktischen Teil ist die sichere Handhabung von Seenotsignalmitteln im tatsächlichen Gebrauch nachzuweisen.

Nahezu alle seegängigen Yachten sind mit pyrotechnischen Seenotsignalmitteln ausgerüstet (Signalraketen, Handfackeln, Rauchsignalgeber), wenige auch mit einer Signalpistole vom Kaliber 4. Während Handfackeln und Rauchsignale ohne besondere Einschränkungen erworben und benutzt werden dürfen, ist die Verfügungsgewalt über Signalraketen nur gestattet, wenn der Schiffsführer einen FKN für Seenotsignalmittel gemäß § 1 Absatz 3 Erste Sprengstoffverordnung besitzt.
Der Fachkundenachweis wird in Form einer kleinen Karte ohne Foto ausgestellt.

Ist eine Signalpistole vom Kaliber 4 (26,5 mm) an Bord, muss der Schiffsführer den Sachkundenachweis nach dem Waffen- und Sprengstoffrecht besitzen. Signalpistolen werden manchmal auch mit einem Leinenwurfgerät ausgestattet, um unter schwierigen Verhältnissen eine Leinenverbindung herstellen zu können. 

Der FKN für Seenotsignalmittel geht jeden Wassersportler in Deutschland an. Denn wohl auf allen Yachten werden pyrotechnische Seenotsignale mitgeführt. Auf Charteryachten ist dies sogar vorgeschrieben und wird auch von der Wasserschutzpolizei kontrolliert. Bei einer solchen Kontrolle muss der Fahrzeugführer natürlich auch seinen Fachkundenachweis vorlegen. Ist die Yacht mit einer Signalpistole ausgestattet, so muss der Schiffsführer auch die Waffenbesitzkarte vorlegen, die vom Vercharterer bei der Übergabe der Yacht ausgehändigt wird.

Voraussetzungen für den FKN für Seenotsignalmittel:
- mindestens 16 Jahre alt
- SBF See oder SBF Binnen
- keine fachlichen Voraussetzungen

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