Sporthochseeschifferschein (SHS)

Amtlicher, empfohlener (vorgeschrieben zum Führen von Sportbooten, die gewerbsmäßig zur Ausbildung genutzt werden) Führerschein zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in der weltweiten Fahrt (alle Meere).

 


Zulassung:
• Ab 18 Jahren
• Besitz Sportseeschifferschein
• Nachweis von 1000 Seemeilen auf Yachten im
  Seebereich (nach Erwerb des SSS) als Wachführer
• Ab 01.01.2008 Besitz des Allgemeinen Funkbetriebszeugnisses LRC

Die theoretische Prüfung erfolgt jeweils schriftlich und ggf. mündlich in den drei Prüfungsfächern Navigation, Schifffahrtsrecht und Wetterkunde. Zusätzlich wird mündlich geprüft die "Handhabung von Yachten".

Es sind umfangreiche und vertiefte Kenntnisse unter anderem der astronomischen Navigation, des internationalen Seerechts und tropischer Wirbelstürme nachzuweisen. Hinzu kommt die Handhabung eines Sextanten (Messen, Bestimmen, Erläutern).

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