Bodenseeschifferpatent A + D

Zum Führen eines für denBodensee zugelassenem Motorboots, dessen Leistung 4,4 KW übersteigt, sowie eines Segelfahrzeugs mit mehr als 12 Quadratmetern Segelfläche ist ein Schifferpatent oder ein Ferienpatent erforderlich.
 

Für folgende Kategorien wird das Bodensee-Schifferpatent erteilt:
- Kategorie A: Fahrzeuge mit Maschinenantrieb,
  soweit sie nicht unter die Kategorie B und C fallen
- Kategorie B: Fahrgastschiffe
- Kategorie C: Güterschiffe sowie schwimmende
  Geräte mit eigenem Antrieb

- Kategorie D: Segelfahrzeuge

Mit dem Schifferpatent der Kategorie B oder C erwirbt man auch das Recht, Fahrzeuge der Kategorie A zu führen.
Wer nur vorübergehend ein auf dem Bodensee zugelassenes, patentpflichtiges Fahrzeug führen will, kann aufgrund eines amtlichen Befähigungsnachweises (z.B. SBF Binnen oder See), der nicht für den Bodensee gilt, ein so genanntes Ferienpatent erhalten. Dieses muss rechtzeitig vor dem Urlaub unter Vorlage einer gut lesbaren Fotokopie des Sportbootführerscheins beantragt werden. Das Ferienpatent kann für insgesamt 30 Tage innerhalb eines Kalenderjahres ausgestellt werden und kostet ca. 24 €.
Zuständig für die Erteilung des Bodensee-Schifferpatents und des Ferienpatents:
Die Landratsämter Bodenseekreis und Konstanz.
 

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